Brand- und Rauchschutztüren werden überall dort eingesetzt, wo sich Feuer oder Rauch im Ernstfall nicht ungehindert im Gebäude ausbreiten dürfen. Welche Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung, der jeweiligen Landesbauordnung und dem Brandschutzkonzept.
Brandschutztüren kommen häufig zwischen verschiedenen Brandabschnitten sowie an Zugängen zu Treppenräumen, Kellern, Technikräumen oder Garagen zum Einsatz. Sie verhindern für eine festgelegte Zeit, dass Feuer auf angrenzende Bereiche übergreift.
Rauchschutztüren sollen dagegen vor allem die Ausbreitung von Rauch begrenzen und Flucht- und Rettungswege möglichst lange nutzbar halten. Sie werden deshalb unter anderem in notwendigen Fluren und Treppenräumen eingesetzt. Da eine Brandschutztür nicht automatisch rauchdicht ist, werden häufig kombinierte Brand- und Rauchschutztüren verbaut.
Die Türen müssen fachgerecht geplant und montiert werden. Außerdem dürfen sie nicht mit Keilen oder anderen Gegenständen offengehalten werden. Soll eine Tür im Alltag geöffnet bleiben, ist dafür eine zugelassene Feststellanlage erforderlich, die sie bei Rauchentwicklung automatisch schließt.
Welche Ausführung benötigt wird, sollte immer anhand der baurechtlichen Vorgaben und des individuellen Brandschutzkonzepts geprüft werden. Schier Akustik & Trockenbau unterstützt Sie bei der Auswahl und fachgerechten Montage geeigneter Türelemente.



