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Wann ist für einen Dachausbau eine Baugenehmigung erforderlich?

Wann ist für einen Dachausbau eine Baugenehmigung erforderlich?

Ob für einen Dachausbau eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vom Umfang der Arbeiten und den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes ab. In Niedersachsen können bestimmte Arbeiten innerhalb eines bestehenden Wohngebäudes verfahrensfrei durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise der Einbau nicht tragender Innenwände oder Änderungen, durch die keine zusätzlichen baurechtlichen Anforderungen entstehen.

Eine Genehmigung kann jedoch erforderlich sein, wenn durch den Ausbau neuer Wohnraum entsteht, die bisherige Nutzung des Dachgeschosses geändert wird oder tragende Bauteile verändert werden. Auch größere Eingriffe in die Dachkonstruktion sowie Änderungen, die den Brandschutz, die Statik oder die Rettungswege betreffen, müssen vorab geprüft werden.

Verfahrensfrei bedeutet außerdem nicht, dass keine Vorschriften gelten. Anforderungen an Raumhöhe, Wärmedämmung, Brandschutz, Belichtung und Rettungswege müssen trotzdem eingehalten werden. Auch ein Bebauungsplan oder der Denkmalschutz kann den geplanten Ausbau beeinflussen.

Da die Beurteilung immer vom Gebäude und dem geplanten Ausbau abhängt, sollte frühzeitig eine Auskunft bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. Die Gebr. Schier Akustik- und Trockenbau GmbH unterstützt Sie bei der fachgerechten Planung und Umsetzung Ihres Dachausbaus.

Betriebsferien & Spendenhinweis

Wir haben vom 19.12. bis einschließlich 04.01. Betriebsferien.
Ab dem 05.01. sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In diesem Jahr verzichten wir auf Weihnachtspräsente und spenden stattdessen an eine gemeinnützige Stiftung.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.